Richtlinie zur Markennutzung
Version: 1.0.
Inkrafttreten: 15. Juli 2025.
Sync-in® ist eine eingetragene Marke.
Die Software Sync-in wird unter der GNU Affero General Public License Version 3 (AGPL v3) vertrieben. Diese Richtlinie regelt ausschließlich die Nutzung der Marke Sync-in®, ihres Logos, ihrer visuellen Identität und ihrer offiziellen Markenelemente.
Die AGPL v3 gewährt kein Recht zur Nutzung der Marken, Logos oder sonstigen offiziellen Markenelemente von Sync-in, außer in den Fällen, die in dieser Richtlinie oder durch geltendes Recht ausdrücklich vorgesehen sind. Alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte bleiben vorbehalten.
Die Sync-in-Software ist frei. Die Marke Sync-in ist es nicht. Jeder darf die Software gemäß der AGPL v3 verwenden, verändern, weiterverbreiten oder betreiben. Die durch die AGPL v3 gewährten Freiheiten beziehen sich jedoch ausschließlich auf die Software und gestatten nicht, die offiziellen Markenelemente von Sync-in als Kennzeichen eines Produkts, einer Dienstleistung oder einer geschäftlichen Tätigkeit zu verwenden.
Diese Richtlinie soll die Identität der Marke Sync-in schützen und zugleich die durch die AGPL v3 gewährten Freiheiten wahren. Sie soll sicherstellen, dass die Öffentlichkeit eindeutig erkennen kann, welche Distributionen, Dienste und Mitteilungen offiziell von Sync-in veröffentlicht oder genehmigt wurden.
Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet:
- Marke Sync-in den Namen Sync-in®, die eingetragenen oder nicht eingetragenen Marken von Sync-in sowie jedes Zeichen, das mit diesen verwechselt werden könnte.
- Logo jede offizielle grafische Darstellung der Marke Sync-in.
- Visuelle Identität die offiziellen Farben, Schriftarten, Symbole, Illustrationen, grafischen Elemente und sonstigen visuellen Merkmale von Sync-in.
- Offizielle Markenelemente sämtliche Kennzeichen, anhand derer die Öffentlichkeit eine Distribution, Software, Dienstleistung oder Mitteilung als von Sync-in stammend oder von Sync-in genehmigt erkennen kann. Dazu zählen insbesondere die Marke, Logos, Symbole, Favicons, Illustrationen, grafische Designs, Elemente der Benutzeroberfläche, Gestaltungsrichtlinien und alle anderen mit Sync-in verbundenen visuellen Identifikationselemente.
Im Rahmen der AGPL zulässige Nutzungen
Diese Richtlinie beschränkt nicht die durch die AGPL v3 gewährten Rechte am Softwarecode selbst. Sie regelt ausschließlich die Nutzung der Marke Sync-in, des Logos, der visuellen Identität und der offiziellen Markenelemente als Kennzeichen.
Der Name Sync-in darf nur insoweit verwendet werden, wie es unbedingt erforderlich ist, um die unter der AGPL v3 vertriebene Originalsoftware zu benennen oder darauf hinzuweisen, dass eine veränderte Version oder ein Fork davon abgeleitet ist. Eine solche Nutzung muss beschreibend, redlich, sachlich richtig und mit dem geltenden Recht vereinbar bleiben. Sie darf nicht den Eindruck erwecken, es handle sich um eine offizielle Version oder es bestehe eine Genehmigung, Zertifizierung, Partnerschaft oder Verbindung mit Sync-in.
Die offiziellen Markenelemente dienen der Kennzeichnung von Distributionen, Diensten und Mitteilungen, die offiziell von Sync-in veröffentlicht oder genehmigt wurden.
Bei der originalgetreuen Weiterverbreitung einer unveränderten offiziellen Distribution dürfen die offiziellen Markenelemente beibehalten werden, sofern sie als solche dargestellt wird und keine Verwechslung hinsichtlich ihrer Herkunft entsteht.
Das Vorhandensein der Marke Sync-in, offizieller Markenelemente oder sonstiger Kennzeichen im Quellcode, in Binärdateien, Container-Images, Paketen, Benutzeroberflächen, Dateien oder in der Dokumentation stellt weder eine Markenlizenz noch eine Genehmigung dar, diese Elemente als Kennzeichen eines Produkts, einer Dienstleistung oder einer Tätigkeit zu verwenden.
Kommerzielle Nutzungen und Angebote Dritter
Diese Richtlinie untersagt weder die kommerzielle Nutzung noch das Hosting, den Support, die Integration oder den Betrieb der Software selbst gemäß der AGPL v3.
Jede Nutzung der Marke Sync-in, des Logos, der visuellen Identität oder der offiziellen Markenelemente als Kennzeichen eines Produkts, einer Dienstleistung, eines Angebots, einer geschäftlichen Tätigkeit oder einer kommerziellen Mitteilung bedarf einer Markenlizenz, eines Partnerschaftsvertrags oder einer anderen vorherigen schriftlichen Genehmigung von Sync-in, sofern diese Nutzung nicht ausdrücklich durch diese Richtlinie oder geltendes Recht gestattet ist.
Dies umfasst insbesondere ihre Verwendung:
- in Werbung oder kommerzieller Kommunikation;
- in einem Hosting-, Cloud-, SaaS- oder Managed-Service-Angebot;
- in einem Support-, Integrations-, Beratungs- oder Schulungsangebot;
- als Name eines Produkts, einer Dienstleistung oder eines Angebots;
- als Name eines Unternehmens, eines Vereins, einer Geschäftsbezeichnung oder einer Domain;
- in jedem anderen geschäftlichen Identifikationsmerkmal, das der Unterscheidung einer Tätigkeit oder eines Angebots dient.
Wer der Öffentlichkeit ohne Markenlizenz, Partnerschaftsvertrag oder andere vorherige schriftliche Genehmigung von Sync-in ein kommerzielles Angebot auf Grundlage der Sync-in-Software, einer veränderten Version oder eines Forks anbietet, darf die offiziellen Markenelemente von Sync-in nicht als Kennzeichen dieses Angebots verwenden. Ausgenommen ist nur der Umfang, der für die nach dieser Richtlinie oder dem geltenden Recht zulässige beschreibende Nutzung unbedingt erforderlich ist.
Ein solches Angebot muss daher unter einer eigenen Marke, einem eigenen Namen, Logo, Erscheinungsbild und Domainnamen präsentiert werden, sodass jede Verwechslung hinsichtlich seiner Herkunft, seines offiziellen Charakters oder des Bestehens einer Genehmigung, Zertifizierung, Partnerschaft oder Verbindung mit Sync-in vermieden wird.
Zulässige beschreibende Nutzungen
Diese Richtlinie beschränkt keine Markennutzungen, die durch das geltende Recht ausdrücklich gestattet sind.
Erforderliche und wahrheitsgemäße Verweise auf Sync-in sind zulässig, wenn sie ausschließlich dazu dienen, die Software zu identifizieren oder die Öffentlichkeit zu informieren, insbesondere um auf Kompatibilität, Interoperabilität, Informationen, Forschung, Lehre, Vergleiche, Kritik oder Kommentare hinzuweisen.
Diese Verweise müssen redlich, verhältnismäßig und sachlich richtig bleiben und dürfen nicht als Kennzeichen eines kommerziellen Angebots dienen. Sie dürfen weder Verwechslungen hinsichtlich der Herkunft des Produkts oder der Dienstleistung hervorrufen noch den Eindruck einer Genehmigung, Zertifizierung, Verbindung oder Partnerschaft mit Sync-in erwecken.
Unzulässige Nutzungen
Sofern keine Markenlizenz, kein Partnerschaftsvertrag oder keine andere vorherige schriftliche Genehmigung von Sync-in vorliegt und die Nutzung nicht ausdrücklich durch diese Richtlinie oder geltendes Recht gestattet ist, ist insbesondere Folgendes untersagt:
- die Marke Sync-in, die offiziellen Markenelemente oder andere Elemente, die als Kennzeichen von Sync-in wahrgenommen werden könnten, zur Identifikation, Bewerbung oder Unterscheidung eines Angebots Dritter zu verwenden;
- die Marke Sync-in im Namen eines Produkts, einer Dienstleistung, eines Unternehmens, einer Geschäftsbezeichnung, eines kommerziellen Kontos in einem sozialen Netzwerk oder einer Domain zu verwenden;
- das offizielle Logo oder ein anderes offizielles Markenelement zur Identifikation oder Bewerbung eines Angebots Dritter zu verwenden;
- die offiziellen Markenelemente von Sync-in in einem kommerziellen Angebot beizubehalten, wenn diese den Eindruck erwecken könnten, das Angebot sei offiziell, genehmigt oder mit Sync-in verbunden;
- eine Darstellung zu schaffen, die mit Sync-in verwechselt werden könnte;
- sich ohne Markenlizenz, Partnerschaftsvertrag oder andere vorherige schriftliche Genehmigung als offizieller Partner, Vertriebspartner, Wiederverkäufer, Vertreter oder Dienstleister von Sync-in auszugeben.
Genehmigungen, Markenlizenzen und Partnerschaften
Personen oder Organisationen, die die Marke Sync-in über die in dieser Richtlinie zulässigen Fälle hinaus verwenden möchten, können bei Sync-in eine Markenlizenz beantragen, einen Partnerschaftsvertrag abschließen oder eine andere schriftliche Genehmigung einholen.
Jede in diesem Rahmen erteilte Genehmigung – auch in Form einer Markenlizenz oder eines Partnerschaftsvertrags – ist persönlich, nicht ausschließlich, widerruflich und nicht übertragbar, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde.
Schutz der Marke
Jede Nutzung der Marke Sync-in, des Logos, der visuellen Identität oder der offiziellen Markenelemente unter Verstoß gegen diese Richtlinie oder das geltende Recht kann eine Verletzung der geistigen Eigentumsrechte von Sync-in darstellen, insbesondere eine Markenverletzung, unlauteren Wettbewerb oder unzulässige Ausnutzung fremder Leistungen.
Eingetragene Marken
Frankreich (INPI)
- Eingetragene Marke Nr. 3953100
- Eingetragene Marke Nr. 5084547
- Eingetragene Marke Nr. 5170642